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Description
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu verändern und einen sicheren Arbeitsplatz. Fehlende Berechtigungen können noch erworben werden.
## Aufgaben
**Fahrlehrer**/innen vermitteln in theoretischem und praktischem Unterricht die Kenntnisse und Fähigkei- ten, die zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr erforderlich sind. Im theoretischen Unterricht bereiten sie ihre Schüler/innen auf die theoretische Führerscheinprüfung vor.
## Qualifikation
Ein Fahrlehrer muss also auf jeden Fall über eine **soziale Kompetenz** verfügen, damit sich der Fahrschüler auch gut betreut fühlt. Daneben gibt es für die Fahrlehrerausbildung **weitere Voraussetzungen**, die ein potenzieller Fahrlehrer erfüllen muss. **Das sind**:
- Geistige und körperliche Eignung (kann durch ein umfassendes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden)
- Mindestalter von 21 Jahren
- Minimum drei Jahre Fahrpraxis in der Fahrerlaubnisklasse B. Bei allen übrigen Führerscheinklassen reichen zwei Jahre Fahrpraxis aus, um die für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen zu erfüllen.
- Persönliche Eignung (wird durch die Vorlage vom Führungszeugnis nachgewiesen)
- Vorhandener Schulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss wie beispielsweise das Abitur oder Fachabitur
Zudem müssen angehende Fahrlehrer **im Besitz der Fahrerlaubnis sein, für die sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben möchten**. Da die Grundausbildung zum Fahrlehrer die **Fahrerlaubnisklassen B und BE** umfasst, benötigen Sie als Anwärter in der Regel also **nicht nur mindestens die** **Führerscheinklasse B, sondern auch die Klasse BE**.
Die Klasse BE kann auch bei uns erworben werden.
## Benefits
Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-GutscheinDie Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.- Förderung für BundeswehrangehörigeFür Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD): Förderung im Rahmen der beruflichen RehabilitationDie Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.- Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung