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Fahrlehrer gesucht oder Jetzt Fahrlehrer werden!!!

Du Fährst GmbH

·

Jul 5, 2021

Location
Deutschland
Workplace
Onsite
Type
full-time
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Weitere Berufe
Seniority
Entry
Education
High School
Industry
Education
Category
Education
Environment
Outdoor
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Overview

Driving instructors teach theoretical and practical knowledge required for operating vehicles in road traffic, preparing students for the theoretical driving test. The position requires social competence to ensure good student care, mental and physical fitness (proven by comprehensive medical certificate), minimum age of 21 years, at least three years of driving experience in class B license (two years for other license classes), personal suitability (proven by certificate of good conduct), completed vocational training or equivalent qualification, and possession of the driver's license for which instructor certification is sought. The role offers funding opportunities through the Federal Employment Agency (educational voucher), support for military personnel under the Soldiers' Welfare Act, vocational rehabilitation funding up to 100% of costs, and advancement training funding under the AFBG (Master-BAföG) for those with completed vocational training and no previous state funding.

Description

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu verändern und einen sicheren Arbeitsplatz. Fehlende Berechtigungen können noch erworben werden.

## Aufgaben

**Fahrlehrer**/innen vermitteln in theoretischem und praktischem Unterricht die Kenntnisse und Fähigkei- ten, die zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr erforderlich sind. Im theoretischen Unterricht bereiten sie ihre Schüler/innen auf die theoretische Führerscheinprüfung vor.

## Qualifikation

Ein Fahrlehrer muss also auf jeden Fall über eine **soziale Kompetenz** verfügen, damit sich der Fahrschüler auch gut betreut fühlt. Daneben gibt es für die Fahrlehrerausbildung **weitere Voraussetzungen**, die ein potenzieller Fahrlehrer erfüllen muss. **Das sind**:

  • Geistige und körperliche Eignung (kann durch ein umfassendes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden)
  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Minimum drei Jahre Fahrpraxis in der Fahrerlaubnisklasse B. Bei allen übrigen Führerscheinklassen reichen zwei Jahre Fahrpraxis aus, um die für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Persönliche Eignung (wird durch die Vorlage vom Führungszeugnis nachgewiesen)
  • Vorhandener Schulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss wie beispielsweise das Abitur oder Fachabitur

Zudem müssen angehende Fahrlehrer **im Besitz der Fahrerlaubnis sein, für die sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben möchten**. Da die Grundausbildung zum Fahrlehrer die **Fahrerlaubnisklassen B und BE** umfasst, benötigen Sie als Anwärter in der Regel also **nicht nur mindestens die** **Führerscheinklasse B, sondern auch die Klasse BE**.

Die Klasse BE kann auch bei uns erworben werden.

## Benefits

Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-GutscheinDie Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.- Förderung für BundeswehrangehörigeFür Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD): Förderung im Rahmen der beruflichen RehabilitationDie Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.- Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung

Benefits

Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-GutscheinDie Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.- Förderung für BundeswehrangehörigeFür Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD): Förderung im Rahmen der beruflichen RehabilitationDie Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.- Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)

Licenses & Certifications

Driving Instructor Certification

Languages

German

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